10. March 2010
 

Soziales

Die Hartz-IV-Debatte

Wer vom Staat aufgefangen wird – muss der mehr Eigeninitative zeigen?

Die Hartz IV-Debatte, Foto: getty

Geht es gerecht zu mit der sozialen Grundsicherung in Deutschland? Die Debatte ist neu entfacht, seit Hessens Ministerpräsident Roland Koch gefordert hat: „Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertiger Arbeit.“ Wer sind die Leistungsempfänger, was steht ihnen zu, wer von ihnen arbeitet? AKTIV hat die Fakten zusammengetragen.

Wiesbaden. Geht es gerecht zu mit der sozialen Grundsicherung in Deutschland? Die Debatte ist neu entfacht, seit Hessens Ministerpräsident Roland Koch gefordert hat: „Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertiger Arbeit.“

Derzeit sei das System „unerträglich“ – nämlich „für die regulär Erwerbstätigen, die ihr verfügbares Einkommen mit den Unterstützungssätzen vergleichen“.

Wer sind die Leistungsempfänger, was steht ihnen zu, wer von ihnen arbeitet? AKTIV hat die Fakten zusammengetragen.

Vom Hartz IV leben nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit aktuell 6,7 Millionen Menschen. 4,9 Millionen „Erwerbsfähige“ erhalten Arbeitslosengeld II. Und 1,8 Millionen „nicht erwerbsfähige Hilfebedürftige“, überwiegend Kinder, erhalten Sozialgeld.

Von den Erwerbsfähigen arbeiten 11 Prozent nennenswert selbst – und stocken mit der Hilfe ihren geringen Lohn auf. Dagegen stehen 36 Prozent dem Arbeitsmarkt zumindest vorübergehend nicht zur Verfügung: Sie sind krank, pflegen Angehörige, besuchen eine Schule oder sind im Vorruhestand.

Die „Fünf Weisen“ und die Verfassungsrichter

In „1-Euro-Jobs“ und anderen Maßnahmen zur Arbeitsförderung sind 8 Prozent untergebracht. Die übrigen 45 Prozent sind arbeitslos gemeldet.

Der Regelsatz bei Hartz IV beträgt 359 Euro im Monat – er wird bei im Haushalt mitlebenden Erwachsenen um 10 Prozent, bei Minderjährigen je nach Alter um 20 bis 30 Prozent gekürzt. Was inklusive Wohn- und Heizkosten gezahlt wird, zeigt die Tabelle links. Nicht enthalten sind in der Aufstellung unter anderem die kostenfreie Kranken- und Rentenversicherung, gebührenfreie Kindergartenplätze oder Preisnachlässe bei Bus und Bahn.

Ist das Auffangnetz zu bequem? Der Sachverständigenrat der Bundesregierung („Fünf Weise“) meint: Der Anreiz, sich Arbeit zu suchen, wäre höher bei niedrigeren Hartz-IV-Sätzen und größeren legalen Zuverdienstmöglichkeiten. Andererseits tagt im Februar das Verfassungsgericht. Nicht auszuschließen, dass die Sätze danach sogar angehoben werden müssen.

Thomas Goldau

 

Wer kriegt wie viel im Monat?

Haushalt ausgezahlte
Unterstützung
entspricht diesem
Bruttostundenlohn*
Alleinerziehend, 1 Kind
über 7 Jahre
1.164 Euro 7,95 Euro
Ehepaar, 1 Kind
unter 14 Jahre  
1.434 Euro 9,73 Euro
Ehepaar, 2 Kinder
5 und 11 Jahre
1.709 Euro 10,58 Euro
Ehepaar, 3 Kinder
zwischen 8 und 13
2.073 Euro 12,30 Euro
Regelsätze einschließlich Unterkunft, Heizung und
„Mehrbedarfe“;* bei 38 Wochenstunden. Quelle: IW Köln

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